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Immer noch sprechen die Einheimischen vom „neuen Bürgerhaus“ oder vom „neuen Kindergarten“. Dabei ist die Einweihung bereits 5 Jahre her.
Wir haben uns mittlerweile richtig gut eingelebt. Alle Mitarbeiterinnen fühlen sich wohl. Und vor allem die Eltern und Kinder sind begeistert von den großen Fenstern, den lichtdurchfluteten Räumen und Gängen und den vielen praktischen Zimmern und Möglichkeiten, die das Gebäude ermöglicht.
Gerade zu Zeiten von Corona, festen Gruppen und den Vorgaben, Kontakte zu reduzieren, wird deutlich, wie praktisch das Haus geschnitten ist. Die vielen Türen bieten zudem viele Handhabungen, wie man die Gruppen und auch das Bringen der Kinder praktikabel aufteilen kann.
Nach und nach wurde das Kinderhaus mit einer tollen Ausstattung versehen, von der die Mitarbeiterinnen profitieren – und natürlich in erster Linie den Kindern zu Gute kommt.
Die Krippenkinder sind bereits Ende letzten Jahres im gemeinsamen Spielflur neu ausgestattet worden. Die Krabbelraupe und der große Spieleteppich werden begeistert von den Kindern gestürmt (linkes Bild). Und alle drei Gruppen haben jüngst eine neue, größere Kuschelecke zum Ausruhen erhalten und zudem einen größeren Teppich, damit auch wirklich alle Kinder und Erzieherinnen Platz haben beim Singen im Morgenkreis (rechtes Bild).
Auch der Kindergarten wird ständig auf dem neuesten Stand gehalten. Die Spielgeräte werden einer regelmäßigen Prüfung unterzogen und somit mussten wir uns von unserem alten, mittlerweile morschen Klettergerüst trennen. Als dann das neue Gerüst endlich Mitte April eingeweiht werden konnte, mussten die Erzieherinnen einen guten Plan aufstellen, damit die 75 Kinder nicht alle gleichzeitig die neue Attraktion stürmen. Vielen Dank an dieser Stelle an den Bauhof, der sich von Wind, Schnee und Regen nicht beeindrucken ließ und nebenbei noch für ein spektakuläres Programm gesorgt hat: die Kinder saßen reihenweise an den großen Gruppenfenstern und haben die spannenden Bauarbeiten (inklusive Minibagger) minutiös verfolgt. Alternative Programme in den Gruppen waren in dieser Zeit kaum möglich.
Egal wie schön es in der sogenannten „Mieba“ vom KiWest auch ist, wir werden nicht aufhören, es immer noch schöner und gemütlicher zu gestalten, dass sich die Kinder und die Eltern wohl fühlen bei uns. Da sind wir mal gespannt, was die nächsten 5 Jahre bringen werden. Dann lässt Corona es auch hoffentlich wieder zu, dass wir das mit einer kleinen Festlichkeit feiern dürfen.
Kinderkunst erfreut die Bücherei
Trotz Corona ein Lächeln ins Gesicht zaubern die Kunstwerke der Kinder des KiWests. Alle Gruppen haben sich eigene Sachen ausgedacht und können nun eine großartige Ausstellung in der Bücherei präsentieren. Von Faltkunst, Kaffeesatz und ein Buch über verschiedenste Farbtechniken ist alles Mögliche dabei. Wir freuen uns sehr über diese Werke, da sie den Alltag aufhellen. Ein weiterer Punkt ist, dass die Kinder so auch Ihren Familien die Kunstwerke zeigen können. Durch die Corona Maßnahmen ist dies zurzeit im KiWest nicht möglich. Wir können hier zum Glück einspringen und den Künstlern eine Bühne geben. Erfreuen auch Sie sich während unseren Öffnungszeiten an den Werken.
Hinschauen, wenn´s weh tut
Das Kinderhaus in Westerham lässt sich sensibilisieren auf das Thema „Häusliche Gewalt“
In einer Zeit, in der es um Lockdowns und Ansteckungsgefahren geht, denkt erst einmal niemand daran, eine interne Informationsveranstaltung zu organisieren. Doch gerade jetzt gibt es ein Thema, das an Brisanz und Wichtigkeit stetig zunimmt: „Häusliche Gewalt“. Die Dunkelziffer ist groß, vor allem bei männlichen Opfern. Trotzdem sind die Misshandelten zum Großteil Frauen und Kinder. In Zeiten von Corona, Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren gibt es kaum die Möglichkeit, Hilfe zu suchen – eingesperrt mit dem Täter, ständig unter Beobachtung.
Zudem kommt die Hürde, dass die üblichen Anlaufstellen für die Opfer fast komplett wegfallen. Denn wo öffnen sich Frauen und Kinder mit ihrem schweren, heiklen Thema? Bei Freunden, im Verein, im Sportclub, in der Schule, im Kindergarten. Die meisten dieser wichtigen Orte sind ganz oder zeitweise geschlossen. Ausgerechnet hier, wo sich Kinder öffnen könnten und wo sich den Erwachsenen die Gelegenheit ergibt, zwischen den Zeilen zu lesen und da hinzusehen, wo es unangenehm ist, wo es weh tut. Und die Zahlen der Vorfälle explodieren. Umso wichtiger, sich dem Thema von allen möglichen Fronten anzunehmen: auf politischer Ebene hat sich Bayerns Justizminister Georg Eisenreich persönlich der Thematik angenommen. Auf öffentlicher Ebene schießt eine Vielzahl an Zeitungsartikeln und wissenschaftlicher Erhebungen aus dem Boden. Und dann gibt es eben noch die Personen, die an vorderster Front stehen.
Und genau da ließen sich die 30 Mitarbeiterinnen des KiWests von einem lokalen Profi sensibilisieren. Kathrin Hanses, ihrerseits Traumapädagogin und Präventionsschutzbeauftragte, zeigte den Mitarbeiterinnen, die täglich bis zu zehn Stunden die Kinder bei sich in der Gruppe betreuen, wie man erste Anzeichen erkennt, feinfühlig mit dem Kind und den Eltern in das knifflige Thema einsteigt und welche Schritte gegangen werden müssen. Denn Wegsehen geht gar nicht!
Der großzügig ausgestattete Sitzungssaal im Rathaus der Gemeinde Feldkirchen-Westerham, mit Plexiglas abgetrennten Plätzen und einem modernen Lüftungssystem macht es möglich. Die große Anzahl an Mitarbeiterinnen von einem der größten KiTas des Landkreises Rosenheim wurde in diesem Pilotprojekt auf vier Veranstaltungsabende aufgeteilt. Von Mitte Februar bis Anfang März konnten mittels eines sorgfältig durchdachten Planes, einer tollen Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat und unter Auflagen sämtlicher Hygieneschutzbestimmungen alle Mitarbeiterinnen geschult werden.
Und das Konzept geht auf. Mittlerweile lassen sich alle gemeindlichen Kindertagesstätten in und um Feldkirchen-Westerham flächendeckend von Kathrin Hanses beschulen. Damit Wegsehen gar nicht mehr möglich ist!
Herzlich Willkommen liebe Eltern und liebe Kinder,
erstmal freuen wir uns, dass ihr alle wieder gesund und erholt unser Kinderhaus besuchen dürft.
Auch wenn unser Alltag etwas anders ist als vor der Pandemie, werden wir für euch einen möglichst normalen Kindergarten- und Kinderkrippentag gestalten.
Zum Start des neuen Kindergartenjahres am 1. September 2020 ist Bayern in den Regelbetrieb zurückgekehrt. Bei einer Verschlechterung des Infektionsgeschehens soll im Sinne eines abgestuften Vorgehens ein eingeschränkter Betrieb bzw. eine eingeschränkte Notbetreuung zur Anwendung kommen. Der inzwischen veröffentlichte aktualisierte, seit 1. September 2020 geltende Rahmen-Hygieneplan enthält die folgenden drei Stufen:
Stufe 1 (Entscheidung des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes, z.B. niedrige Inzidenz <35 neue Fälle*) |
Stufe 2 (Entscheidung des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes, z.B. 35 - 50 neue Fälle*) |
Stufe 3 (Entscheidung des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes, z.B. >50 neue Fälle*) |
Regelbetrieb erforderlich ist ein Schutz- und Hygienekonzept, das sich am Rahmen-Hygieneplan des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) orientiert. |
Regelbetrieb, alle Kinder können die Einrichtung besuchen. Aber Gesundheitsamt ordnet ggf. Maßnahmen zur Reduzierung der Infektionsgefahr an:
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Kein Regelbetrieb Es kann nur noch ein Teil der sonst betreuten Kinder zeitgleich bzw. gemeinsam betreut werden. Das örtliche Gesundheitsamt
und gibt bei Bedarf auch vor, welche Gruppen eine Notbetreuung erhalten. |
*bezogen auf 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage in einem Landkreis/einer kreisfreien Stadt
Die im Rahmenhygieneplan genannten Fallzahlen (z.B. 35 – 50 neue Fälle / 100.000 Einwohner in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt) führen nicht automatisch dazu, dass Stufe 2 oder Stufe 3 mit eingeschränktem Betrieb oder Notbetreuung eintritt. Vielmehr trifft die Entscheidung, welche Stufe gilt, ob der gesamte Landkreis/die gesamte Kreisfreie Stadt bzw. Landkreisteile/Stadtviertel betroffen sind und welche Maßnahmen notwendig sind, das örtliche Gesundheitsamt nach Möglichkeit und Bedarf in Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt. Die genannten Fallzahlen sind lediglich Anlass für die örtlichen Gesundheitsämter zu prüfen, ob und ggf. welche Maßnahmen notwendig sind.
Dabei treffen die örtlichen Gesundheitsämter keine Einzelfallentscheidungen, wenn in einer Region die Inzidenzen steigen. Vielmehr soll unter Anbetracht des Infektionsgeschehens festgelegt werden, welche Maßnahmen für alle Kitas einer bestimmten Region – das kann auch ein Stadtteil sein – gelten. Einrichtungsindividuelle Entscheidungen des Gesundheitsamts werden nur im Falle eines Ausbruchsgeschehens in einer Kita getroffen.
Beispiel 1 (Stufe 1)
In einem Landkreis haben sich in den letzten sieben Tagen weniger als 35 Personen pro 100.000 Einwohner/innen mit dem Coronavirus infiziert.
Was bedeutet das für die Kindertageseinrichtungen in diesem Landkreis?
Es findet der Regelbetrieb statt. Erforderlich ist ein Schutz und Hygienekonzept, das sich am Rahmen-Hygieneplan des LGL orientiert.
Beispiel 2 (Stufe 2):
In einem Landkreis haben sich in den letzten sieben Tagen mehr als 35 Personen pro 100.000 Einwohner/innen mit dem Corona-Virus infiziert.
Was bedeutet das für die Kindertageseinrichtungen in diesem Landkreis?
Das örtliche Gesundheitsamt analysiert das Ausbruchsgeschehen und prüft zunächst, ob und ggf. welche Maßnahmen im Bereich der Kindertagesbetreuung ergriffen werden müssen. Kommt das örtliche Gesundheitsamt zu dem Schluss, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, so kann es beispielsweise entscheiden, dass Stufe 2 generell oder für einen Teil der Kindertageseinrichtungen gilt und die Beschäftigten in den betreffenden Kitas im betreffenden Landkreis nun eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und feste Gruppen gebildet werden müssen.
Beispiel 3 (Stufe 3):
In einem Landkreis haben sich in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner/innen mit dem Corona-Virus infiziert.
Was bedeutet das für die Kindertageseinrichtungen in diesem Landkreis?
Das örtliche Gesundheitsamt analysiert das Ausbruchsgeschehen und prüft, ob und ggf. welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Kommt das örtliche Gesundheitsamt zu dem Schluss, dass Maßnahmen erforderlich sind und dass die Maßnahmen der Stufe 2 nicht ausreichen, so kann es beispielsweise entscheiden, dass Stufe 3 generell oder für einen Teil der Kindertageseinrichtungen gilt und in den betreffenden Einrichtungen nur noch ein Teil der sonst betreuten Kinder zeitgleich bzw. gemeinsam betreut werden kann (eingeschränkter Betrieb).
Die Träger können dann selbstständig entscheiden, ob sie,
- die Kinder den Betreuungspersonen in kleinen Gruppen fest zuordnen wie es in der Kindertagespflege gehandhabt wird oder
- ob sie die Betreuungszeiten der Kinder anpassen bzw. ein Schichtmodell einführen, weil beispielsweise eine räumliche Trennung der Kinder nicht möglich ist.
Das Gesundheitsamt kann daneben nach Möglichkeit und Bedarf in Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt entscheiden, dass ergänzend zu a) oder b) eine Notbetreuung für bestimmte Kindergruppen angeboten werden kann.
Beispiel 4 (sehr stark verschlechtertes Infektionsgeschehen)
Verschlechtert sich das Infektionsgeschehen so stark, dass die bereits getroffenen Maßnahmen keinen Schutz mehr bieten, so kann das örtliche Gesundheitsamt als letztes Mittel allgemeine Betretungsverbote für die betreuten Kinder erlassen (eingeschränkter Notbetrieb). Die Entscheidung für die Betretungsverbote und die Auswahl der Gruppen, die trotzdem betreut werden können (z.B. Kinder deren Eltern im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, Kinder deren Betreuung aus Gründen des Kindeswohl vom Jugendamt angeordnet werden etc.), trifft das örtliche Gesundheitsamt, nach Möglichkeit und Bedarf in Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt.
Wir appellieren an die Verantwortung eines jeden Einzelnen verantwortungsbewusst zugunsten aller zu handeln!
Mit freundlichen Grüßen
Hans Schaberl
1. Bürgermeister