Informationen zu den Gebühren des Kinderhauses

Sie können jeden Tag die von ihnen gewünschten Zeiten buchen. Diese Buchung ist verbindlich für das ganze Kindergarten - Jahr. Als Basis für die Berechnung dient die durchschnittliche tägliche Buchungszeit. Das bedeutet, die Gesamtstunden pro Woche werden zusammengezählt und durch 5 Tage geteilt. Das Ergebnis entspricht der durchschnittlichen täglichen Buchungszeit. Danach errechnet sich die Gebühr wie folgt:

Monatliche Gebühren Kindergarten:

 

01.09.2024

01.09.2025

01.09.2026

01.09.2027

4-5 Std.

120,00 €

138,00 €

143,00 €

148,00 €

5-6 Std.

141,00 €

163,00 €

168,00 €

174,00 €

6-7 Std.

163,00 €

188,00 €

194,00 €

200,00 €

7-8 Std.

184,00 €

212,00 €

219,00 €

226,00 €

8-9 Std.

205,00 €

236,00 €

244,00 €

252,00 €

9-10 Std.

226,00 €

260,00 €

268,00 €

277,00 €

Monatliche Gebühren Kindergarten für unter 3-Jährige:

Der monatliche Kindergartenbeitrag für unter 3-jährige, bis zum Beginn des Monats, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet, errechnet sich wie folgt:

 

01.09.2024

01.09.2025

01.09.2026

01.09.2027

4-5 Std.

240,00 €

276,00 €

286,00 €

296,00 €

5-6 Std.

282,00 €

326,00 €

336,00 €

348,00 €

6-7 Std.

326,00 €

376,00 €

388,00 €

400,00 €

7-8 Std.

368,00 €

424,00 €

438,00 €

452,00 €

8-9 Std.

410,00 €

472,00 €

488,00 €

504,00 €

9-10 Std.

452,00 €

520,00 €

536,00 €

554,00 €

 Monatliche Gebühren Kinderkrippe:

 

01.09.2024

01.09.2025

01.09.2026

01.09.2027

3-4 Std.

226,00 €

260,00 €

268,00 €

277,00 €

4-5 Std.

267,00 €

308,00 €

318,00 €

328,00 €

5-6 Std.

310,00 €

357,00 €

368,00 €

380,00 €

6-7 Std.

352,00 €

405,00 €

418,00 €

431,00 €

7-8 Std.

394,00 €

454,00 €

468,00 €

483,00 €

8-9 Std.

437,00 €

503,00 €

519,00 €

535,00 €

9-10 Std.

479,00 €

551,00 €

568,00 €

586,00 €

 

Das Spielgeld ist in den Elternbeiträgen enthalten. Das Getränke- bzw. Brotzeitgeld (nur für Kiga) in Höhe von 5,00 €/Monat und das Foto/Portfolio und Kopiergeld in Höhe von 3,00 €/Monat wird mit den Kindertagesstättengebühren zum 1. des Monats fällig.

Das Mittagessen wird gesondert über die Frischeküche abgerechnet. Die Daten und die Anleitung zur Registrierung erhalten Sie mit der Zusage für den Kindergartenplatz.

Geschwister - Ermäßigung:

Besuchen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie unsere Kindertageseinrichtung, wird die Gebühr für das zweite Kind um 50% und für das Dritte und jedes weitere Kind um 100 % gesenkt.Sollte von einer Familie ein Kind oder mehrere Kinder die Kinderkrippe in Westerham oder Kinderkrippe am Bucklberg besuchen und gleichzeitig ein oder mehrere Kinder einen gemeindlichen Kindergarten besuchen, so wird die Ermäßigung ebenfalls gewährt. Hierbei wird auf die niedrigste Gebühr jeweils die höchst mögliche Ermäßigung gewährt. Die höchste Gebühr ist immer voll zu begleichen. Dies gilt auch bei unter Dreijährigen im Kindergarten, die den doppelten Beitrag bezahlen. Die Ermäßigung endet mit Austritt eines Kindes aus der Kindertagesstätte.

Beitragszuschuss durch den Staat:

Der Staat bezuschusst die Kindertagesstättengebühren mit max. 100 € pro Monat pro Kind. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt. Der Elternbeitrag wird durch den Träger um den Beitragszuschuss reduziert.

Krippengeld vom ZBFS:

Vom bayrischen Krippengeld profitieren Eltern mit Kindern ab dem zweiten Lebensjahr. Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt auf Antrag der Eltern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an den Antragsteller. Den Antrag samt Erläuterungen finden Sie unter: www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld

Gebühren-Ermäßigung abhängig vom Einkommenssteuerbescheid

Die Gebühr wird für ein Kind ohne Geschwister um 25 % ermäßigt, wenn die Lohn- /Einkommenssteuer laut Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes nicht höher als die tatsächlich bezahlte Kindergeldsumme.

Gebührenübernahme durch das Kreisjugendamt für den Landkreis Rosenheim

Eine Gebühren - Übernahme durch das Jugendamt Rosenheim ist einkommensabhängig. Die Anträge erhalten Sie im Rathaus oder auf der Internetseite des Kreisjugendamtes Rosenheim. Antrag Beitragsübernahme

Die Gebühren werden jährlich angepasst.

Die angemeldeten Betreuungszeiten sind für das ganze Jahr im Rahmen der Öffnungszeiten verbindlich.

Eine Buchungszeitenänderung kann nur in besonderen Lebenslagen auf Anfrage (über die Leitung) beim Träger der Einrichtung erfolgen. Diese können bis zum 20. des Monats für den Folgemonat berücksichtigt werden. Formular zur Buchungszeitenänderung

Bei Wegzug aus dem Gemeindegebiet und weiterem Besuch in unserer Kindertageseinrichtung, haben die Eltern die Pflicht, dies der Einrichtung oder dem Träger mitzuteilen (BayKiBiG).